Darf der Mieters eine bei Übernahme neutral gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich zurückgeben?
Der Bunesgrichtshoaf (VIII ZR 416/12) hat sich in der am 06. November 2013 ergangenen
Entscheidung mit der Frage beschäftigt, wann und ob ein Mieter eine in
neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich
versehen und so an den Vermieter zurückgeben darf und wann er insoweit
welchen Schadensersatz zu leisten hat.
Es handelt sich um eine
weitere Entscheidung zur Farbwhl bei der Dekoration von Räumen durch
Mieter. Allgemein gilt, dass dies ein Vermieter nicht nhinzunehmen hat,
wenn mit der "neuen" bunten Fabe eine Weitervermietung nicht mehr
möglich ist.
Gibt ein Mieter eine Wohnung dennoch so zurück, so
kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dabei spielt es jedoch
eine Rolle, wie der Mietvertrag ausgestaltet ist. Zudem ist eventuell
ein Abzug "neu für alt" zu berücksichtigen.