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Darf der Mieters eine bei Übernahme  neutral gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich zurückgeben?

Der Bunesgrichtshoaf  (VIII ZR 416/12) hat sich in der am 06. November 2013 ergangenen Entscheidung mit der Frage beschäftigt, wann und ob ein Mieter eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versehen und so an den Vermieter zurückgeben darf und wann er insoweit welchen Schadensersatz zu leisten hat.

Es handelt sich um eine weitere Entscheidung zur Farbwhl bei der Dekoration von Räumen durch Mieter. Allgemein gilt, dass dies ein Vermieter nicht nhinzunehmen hat, wenn mit der "neuen" bunten Fabe eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

Gibt ein Mieter eine Wohnung dennoch so zurück, so kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dabei spielt es jedoch eine Rolle, wie der Mietvertrag ausgestaltet ist. Zudem ist eventuell ein Abzug "neu für alt" zu berücksichtigen.

Hier der Link zu Entscheidung: BGH · Urteil vom 6. November 2013 · Az. VIII ZR 416/12