Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt hier zunächst in der Beratung und auch prozessualen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen mit wirtschaftlichen Interessen in allen Bereichen des Wirtschafts- und sonstigen Privatrechts, einschließlich dem Arbeits- und Verkehrsrechtes. Desweiteren übernehmen wir das Mahnwesen / Inkassoverfahren.
Sie können mit uns in folgenden Fremdsprachen korrespondieren:
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Die Vergütung für Rechtsanwälte ist im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt -RVG) gesetzlich geregelt. Sie richtet sich u.a. nach der Art der Tätigkeit und dem Gegenstands- bzw. Streitwert oder nach Rahmengebühren. Die Kosten einer Erstberatung sind gemäß § 34 RVG beschränkt auf maximal € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, z.T. damit 226,10 €.
Das RVG läßt auch schriftliche Gebührenvereinbarungen in Form von Pauschalgebühren bzw. Zeitvergütungen zu. In gerichtlichen Angelegenheiten dürfen jedoch die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.