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Die Kanzlei hat folgende Schwerpunkte:

Privatpersonen:

Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Beratung und Vertretung in BTM-Sachen

Firmen und Gewerbetreibende:

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt hier zunächst in der Beratung und auch prozessualen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen mit wirtschaftlichen Interessen in allen Bereichen des Wirtschafts- und sonstigen Privatrechts, einschließlich dem Arbeits- und Verkehrsrechtes. Desweiteren übernehmen wir das Mahnwesen / Inkassoverfahren.



Sie können mit uns in folgenden Fremdsprachen korrespondieren:

  • Englisch



Die Vergütung für Rechtsanwälte ist im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt -RVG) gesetzlich geregelt. Sie richtet sich u.a. nach der Art der Tätigkeit und dem Gegenstands- bzw. Streitwert oder nach Rahmengebühren. Die Kosten einer Erstberatung sind gemäß § 34 RVG beschränkt auf maximal € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, z.T. damit 226,10 €.

Das RVG läßt auch schriftliche Gebührenvereinbarungen in Form von Pauschalgebühren bzw. Zeitvergütungen zu. In gerichtlichen Angelegenheiten dürfen jedoch die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.

Die einzelen gesetzlichen Regeln finden sie unter: www.brak.de/seiten/06.php